SB Steuerberater Kanzlei GbR
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„Mehr als 60% Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung?“

Jetzt Überbrückungshilfe anfordern! Wir übernehmen die Beantragung für Sie.

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Corona-News: Überbrückungshilfe Corona für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020. Ziel des Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden.

Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen, gemeinnützige Unternehmen und Freiberuflern zu sichern.

 

Die Corona-Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden!

 

Voraussetzung für die Beantragung

Ihr Umsatz mss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein.

Wenn also Ihr Gesamtumsatz in April und Mai 2020 nur noch 40% des Gesamtumsatzes von April und Mai 2019 ausmacht, erfüllen Sie die Voraussetzung für die Beantragung.

 

Wie beantrage ich die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe können Sie selbst nicht beantragen. Beantragt wird die Corona Überbrückungshilfe über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Diese prüfen die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten und beantragen die Überbrückungshilfe für Sie.

 

Wer zahlt die Arbeit des Steuerberater für die Beantragung der Überbrückungshilfe?

Die Steuerberatergebühr ist zunächst von Ihnen zu zahlen, wird allerdings im Rahmen der Bewilligung der Überbrückungshilfe von der Behörde zurückerstattet, so dass Sie im Ergebnis wirtschaftlich nicht belastet werden.

 

Bis wann muss der Antrag für die Corona Überbrückungshilfe gestellt werden?

Die Antragsfrist endet am 31. August 2020.

Jetzt die SB Team Steuerberater mit der Antragsstellung für die Corona Überbrückungshilfe beauftragen

Ihre Unterlagen können Sie uns per Email an coronahilfe@sb-team.de als PDF-Dateien schicken oder per Fax an +49 (0) 212 645 147 20

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen

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