„Was viele scheuen ... für uns täglich Brot!“
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Steuerberatung
und Steuererklärung
Steuerberatung
Häufig an uns gestellte Fragen:
- Welche Möglichkeiten gibt es, um Steuern zu sparen?
- Wie gestalte ich Arbeitsverträge damit mehr Netto vom Brutto verbleibt?
- Was ist beim Rechtsformwechsel und bei Umwandlungen zu beachten?
- Wie übertrage ich mein Unternehmen auf die Kinder?
- Muss ein Firmenwagen immer nach der 1%-Regel versteuert werden?
Häufig erfahren wir im persönlichen Gespräch mit unseren Neumandanten, dass diese den Steuerberater wechseln, weil es Ihnen schlicht an Beratung fehlt. Sie vermissen oftmals den persönlichen Kontakt zum Berufsträger, fühlen sich dadurch stiefmütterlich behandelt und schlecht betreut.
In der SB Steuerberater Kanzlei ticken die Uhren anders. Die Steuerberater Schürmann und Bayer Amer stehen allen Mandanten, egal ob Einzelunternehmen oder Konzern, ob Rentner oder Privatier, jederzeit persönlich zur Verfügung. Wir schätzen die Nähe und den Kontakt und möchten an Ihren Ideen, Plänen und Zielen teilhaben. Denn nur so kann Vertrauen geschafft und die bestmögliche Beratung gewährleistet werden.
Die SB Steuerberater Kanzlei unterbreitet Ihnen Lösungsvorschläge und Gestaltungsmöglichkeiten bei allen Fragen zu privaten oder betrieblichen Angelegenheiten unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Hinweise die individuell auf Ihre persönliche und die betriebliche Situation abgestimmt sind. Wir suchen nach Lösungen, um Ihnen nicht nur das Gefühl guter Beratung zu vermitteln, sondern diese auch tatsächlich zu leisten.
Neugierig? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Steuererklärungen
Ob Student, Arbeitnehmer, Arzt, Unternehmer, Rentner oder Vermieter: Sobald Sie Einnahmen erzielen, stehen Sie im Fokus der Finanzverwaltung und sind eventuell verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben. Weil auch hier der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt, beraten wir Sie gerne bei der Frage, ob und ggfs. welche Erklärungen Sie beim Finanzamt einzureichen haben. Dies gilt insbesondere für:
- Einkommensteuererklärungen für beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige
- Feststellungserklärungen (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen)
- Gewerbesteuererklärung und Gewerbesteuerzerlegung Körperschaftsteuererklärungen (auch für gemeinnützige Gesellschaften)
- Lohnsteueranmeldungen
- Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen
- Anträge auf Dauerfristverlängerung und zusammenfassende Meldung
- Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung